Privilegierte Flächen: Maximale Pachteinnahmen durch Solarprojekte nutzen
Der Ausbau erneuerbarer Energien schafft neue Chancen für Flächenbesitzer: Mit der gesetzlichen Privilegierung von Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich ergeben sich lukrative Verpachtungsmöglichkeiten. Dieser Artikel erklärt, wie Sie als Eigentümer ungenutzter Flächen von dieser Entwicklung profitieren – von der rechtlichen Einordnung über aktuelle Pachtpreisstrukturen bis zur optimalen Vermarktung Ihrer Fläche.
Rechtliche Grundlagen: Was sind privilegierte Flächen?
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ am 1. Januar 2023 genießen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich besondere Privilegien. Konkret bedeutet dies:
- Bauvorhaben ohne Bebauungsplan: Die Errichtung ist auch auf Flächen ohne qualifizierten Bebauungsplan möglich, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen
- Beschleunigtes Genehmigungsverfahren: Kommunale Genehmigungsprozesse wurden für privilegierte Flächen vereinfacht
- Erweiterte Standortoptionen: Neben klassischen Konversionsflächen gelten neue Zulassungskriterien für landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte
Konkrete Voraussetzungen für die Einstufung als privilegierte Fläche
Die Einordnung als privilegierte Fläche setzt gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB i.V.m. der Novelle 2023 folgende rechtlich verbindliche Kriterien voraus:
Standortbindung an Verkehrsinfrastruktur
- Autobahnen: Bis zu 200 m Abstand beidseitig der Fahrbahn (reduziert auf 160 m durch 40-m-Sicherheitszone)
- Schienenwege: Ausschließlich mehrgleisige Bahntrassen mit regulärem Personen-/Güterverkehr
- Mindestgröße: 1 Hektar zusammenhängende Fläche ohne Unterbrechung durch Naturschutzgebiete
Hofnahe Agri-Photovoltaik
Mit der Gesetzesnovelle vom 7. Juli 2023 (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) wurde speziell für landwirtschaftliche Betriebe eine Sonderregelung für hofnahe Agri-PV-Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht:
- Räumlich-funktionaler Betriebszusammenhang
Die Anlage muss der Stromversorgung des Hauptbetriebs dienen oder synergetisch mit der Bewirtschaftung verbunden sein (z.B. Strom für Bewässerungspumpen oder Stallelektronik). - Flächenbegrenzung
Maximal 2,5 Hektar Grundfläche pro Betriebsstandort – ausreichend für Anlagen bis 1 MW Leistung. - Einmaligkeitsklausel
Nur eine Agri-PV-Anlage je Hofstelle ist privilegiert, um Zersiedelung zu verhindern.
Praxisbeispiel: Ein Milchviehbetrieb in Ostwestfalen nutzt seit 2024 eine 1,8-MW-Agri-PV-Anlage auf 2,1 Hektar Weideland. Die Module dienen gleichzeitig als Wetterschutz für die Herde und liefern 85 % des Strombedarfs für Melkroboter und Kühlanlagen.
Ausschlusskriterien
- Überschneidung mit Schutzgebieten: Keine Zulassung in Wasserschutzgebieten, FFH-Gebieten oder Nationalparks
Planungsrechtliche Vorgaben
- Raumordnungspläne: Kein Widerspruch zu regionalen Entwicklungszielen
- Baugenehmigungsvorbehalt: Einzelfallprüfung trotz Privilegierung (Artenschutzgutachten, Denkmalschutz)
Pachtpotenzial: Welche Erträge sind realistisch?
Aktuelle Marktanalysen zeigen deutliche Unterschiede zwischen landwirtschaftlicher und solarter Nutzung:
Vergleich Pachtpreise pro Hektar (2025)
Nutzungsart | Durchschnittspreis | Spitzenwert |
---|---|---|
Landwirtschaft | 357 € | 560 € (NRW) |
Solar-Freifläche | 3.500 € | 4.800 € (Bayern) |
Der Solarpacht-Multiplikator liegt damit aktuell bei 7–12x gegenüber der Agrarverpachtung. Für eine 5 Hektar große Fläche in Schleswig-Holstein bedeutet dies:
- Herkömmliche Landpacht: 2.395 €/Jahr (479 €/ha)
- Solarverpachtung: 17.500 €/Jahr (3.500 €/ha)
Diese Differenz erklärt sich durch die 20–30-jährige Planungssicherheit für Investoren und die höhere Flächenproduktivität von Solaranlagen.
Preisfaktoren: So wird Ihr Pachtwert ermittelt
1. Standortparameter (40 % Gewichtung)
- Einspeisevergütungsklasse: Unterschiede bis 0,8 ct/kWh zwischen Nord- und Süddeutschland
- Netzanbindungskosten: <1 km zum nächsten Umspannwerk = +15 % Pachtaufschlag
- Bauordnungsrechtliche Vorgaben: Besondere Schutzgebiete reduzieren die Bebaubarkeit
2. Flächencharakteristika (35 %)
- Zusammenhängende Größe:
- <2 ha: oft unwirtschaftlich
- 5–10 ha: Idealgröße (+25 % Aufschlag)
- >20 ha: Spezialprojekte mit individueller Verhandlung
- Gefälle: Maximal 15° Neigung für wirtschaftlichen Betrieb
- Vorbelastung: Ehemalige Militärflächen benötigen aufwändige Altlastenprüfung
3. Marktlage (25 %)
- Ausschreibungsvolumen: Bundesnetzagentur-Quoten beeinflussen Investorennachfrage
- Komponentenpreise: Silberpreis und Modulherstellungskosten wirken auf Projektrentabilität
- Zinsparameter: 1 % Leitzinserhöhung reduziert Pachtangebote um ~8 %
Ein praktisches Beispiel aus Thüringen zeigt die Auswirkungen: Eine 7,4 ha große, ebene Fläche mit 500 m Netzanschluss erzielte 2024 einen Pachtpreis von 3.200 €/ha – 23 % über dem Bundesdurchschnitt, bedingt durch die günstige Lage im Mittelspannungsnetz.
Zusatznutzen: Weitere Eigentümervorteile
1. Steueroptimierung
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Begünstigte Besteuerung mit Durchschnittssätzen von 28 % statt 42 %
- Abschreibungsmodelle: Linear über 20 Jahre oder degressiv mit 5 % p.a. möglich
2. Flächenaufwertung
- Infrastrukturmaßnahmen: Investor trägt Kosten für Wegeausbau und Entwässerung
- Rekultivierungsgarantie: 150 % Sicherheitsleistung auf Wiederherstellungskosten
3. Energiebezugsrechte
- Direktvermarktungsoption: Bis zu 30 % des erzeugten Stroms zum Großhandelspreis –30 %